Betriebliche Sicherheit

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Händler und Vermieter von mobilen Arbeitsmaschinen sowie deren Kunden müssen in Deutschland einige Sicherheitsregeln in ihrer täglichen Arbeit beachten. Die nachfolgende exepmlarische Auflistung zeigt Gesetze, Vorschriften und Regeln, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf die tägliche Arbeit haben.

  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
  • ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
  • BGV A1 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift)
  • BGV D27 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift)
  • BGR 500 (Berufsgenossenschaftliche Regel)
  • GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)
  • Richtlinie 98/37/EG (Maschinenrichtlinie)
  • ......

So umfangreich das Regelwerk aber auch sein mag: Letztlich sind bei der Erarbeitung eines betrieblichen Sicherheitskonzeptes für den Einsatz von Maschinen immer zwei grundsätzliche Aspekte zu beachten: Erstens sind es die Maschinen selbst, die in alle Sicherheitsüberlegungen einzubeziehen sind. Zweitens sind es beim Vermieter und beim Mietkunden immer Menschen, die Maschinen transportieren, bedienen, prüfen, warten und reparieren.

Einige zentrale Begriffe des Arbeitsschutzes werden auf den folgenden Seiten erklärt:

Gefährdungsbeurteilung

Einweisung und Unterweisung

Mitgliedsunternehmen steht eine Sammlung rechtlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und Regeln mit ausführlicher Erläuterung auf diesen Seiten des bbi-Klubs zur Verfügung.