Der Mietvertrag
Mehr als nur Kleingedrucktes
Die Grundlage eines jeden Mietverhältnisses sollte ein schriftlicher Mietvertrag sein. Ein solcher Mietvertrag für mobile Arbeitsmaschinen setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen: Der erste Teil beinhaltet auftragsspezifische Vereinbarungen, die sogenannten „Individualvereinbarungen“. Der zweite Teil besteht aus dem „Kleingedruckten“ – den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
Individualvereinbarungen betreffen Fragen wie:
- Welche Maschine wird an welchem Ort wie lange gemietet?
- Wird die Maschine im Ein- oder Mehrschichtbetrieb genutzt?
- Wie hoch ist der Mietpreis für die gemietete Maschine für genau diesen vereinbarten Einsatz?
- Wie hoch ist die Kaution, die der Kunde hinterlegen muss?
- Was kostet die Maschinenbruchversicherung bei welchem Selbstbehalt?
- Welche zusätzlichen Dienstleistungen werden durch den Kunden bestellt?
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden grundsätzliche Fragen geregelt:
- Welche allgemeinen Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?
- Was geschieht bei Lieferverzögerungen?
- Was geschieht, wenn die gelieferte Maschine Mängel aufweist?
- Welche Unterhaltspflichten hat der Mieter?
- Was geschieht, wenn die angemietete Maschine beim Einsatz vom Mieter beschädigt wird?
Klar ist: Es nützt keiner der Vertragsparteien, wenn schon das Vertragsgerüst auf einem wackeligen Boden errichtet wird. Daher ist die Verwendung eines für beide Parteien passenden und ausgewogenen Mietvertrages dringend anzuraten.
Der bbi-Mietvertrag
Der bbi-Mietvertrag ist der Standardvertrag für die Vermietbranche. Erarbeitet von Vermietspezialisten, formuliert und kontrolliert von Fachjuristen, gewährleistet der Mietvertrag Rechtssicherheit und einen optimalen Organisationsablauf bei der Vermietung von mobilen Arbeitsmaschinen.
Die Verwendung der Formulare unterstützt die Anwender bei der Lösung von juristischen und auch organisatorischen Problemen und macht den Kopf frei für das eigentliche Geschäft.
Für Mitgliedsunternehmen besteht im Bereich VERTRAGSRECHT des bbi-Klubs die Möglichkeit, den kompletten Mietvertrag kostenlos als PDF- oder als Word-Datei zum individuellen Gebrauch herunterzuladen. Außerdem liegt eine umfangreiche juristische Kommentierung des Vertrages vor. Auch eine Version des Mietvertrages zur Verwendung im B2C-Geschäft steht zum Download bereit.
Bestellung bbi-Mietvertrag
Die bbi-Mietvertragsformulare werden in Blockform zu 25 Durchschreibesätzen geliefert. Die im Folgenden ausgewiesenen Preise verstehen sich je Block in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Porto und Verpackung. Der Versand erfolgt unverzüglich nach Eingang der Bestellung. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Händler und Vermieter mobiler Arbeitsmaschinen.
Die Mietverträge werden bestellt bei der SBI - Servicegesellschaft des Bundesverbandes der Baumaschinen-, Baugeräte- und Industriemaschinen-Firmen mbH, Adenauerallee 45, 53113 Bonn.
Mengenstaffel und Preise:
Mengenstaffel |
bbi-Mitglieder |
Nicht-Mitglieder |
1-9 Blöcke |
12,50 Euro |
18,00 Euro |
10-19 Blöcke |
11,00 Euro |
16,50 Euro |
20 Blöcke |
9,50 Euro |
15,00 Euro |
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