Betriebliche Sicherheit
Ganz klar: Der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter ist für Händler und Vermieter von mobilen Arbeitsmaschinen eine wesentliche unternehmerische Aufgabe. Und natürlich muss auch alles unternommen werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter der Kunden bei der Nutzung der gekauften, gemieteten und reparierten Maschinen und Geräte sicherzustellen.
Die nachfolgende Auflistung zeigt wichtige Gesetze, Vorschriften und Regeln, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Branchenunternehmen haben:
- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
- ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
- DGUV Vorschrift 1 (früher BGV A1; Vorschrift der Berufsgenossenschaft)
- DGUV Vorschrift 68 (frühere BGV D27; Vorschrift der Berufsgenossenschaft)
- DGUV Regel 100-500 (früher BGR 500; Regel der Berufsgenossenschaft)
- GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)
- Richtlinie 98/37/EG (Maschinenrichtlinie)
- u.v.m.
Viele Vorschriften, nicht immer klar und verständlich formuliert: Da schützt nur fundiertes Wissen vor Unfällen und Problemen. Der bbi beobachtet daher die Gesetzeslage, informiert über relevante Änderungen und zeigt, was getan werden muss, um rechtskonform und sicher zu arbeiten.
Die Übersicht über die wesentlichen Regeln und Erläuterungen finden die Unternehmen im Verband auf der Seite Arbeitsschutz im bbi-Klub.
Zeit sparen - Sicherheit gewinnen