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Datenschutz

cyber security Darwin LaganzonWer erinnert sich bei dieser Überschrift nicht sofort an die Anstrengungen, die zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unternommen werden mussten bzw. immer noch unternommen werden müssen? Und kommen Ihnen die nachfolgenden Fragen aus der täglichen Praxis bekannt vor?

Dürfen wir Fotos von Mitarbeitern auf unserer Internetseite veröffentlichen?

Ist es erlaubt, Kunden beim Besuch unseres Firmengeländes per Video zu überwachen?

Muss der Vermieter den Kunden über den Einsatz von GPS-Überwachungssystemen in Vermietmaschinen informieren? Und wenn ja, wie?

Wie lange dürfen wir Bewerberdaten aufbewahren? Welche Mitarbeiter dürfen Zugriff auf welche Daten haben?

Wie lange darf ich welche Kundendaten ohne dessen Zustimmung überhaupt speichern?

Darf ich die Daten überhaupt speichern?

Wie stelle ich sicher, dass die persönlichen Daten von Mitarbeitern nicht in falsche Hände gelangen?

Wir könnten die Reihe von Fragen noch beliebig weiterführen. Fest steht: Auch wenn es nicht der beliebteste Themenkomplex der Unternehmen ist, gehört die Einhaltung datenschutzrechtlicher Gesetze und Bestimmungen zum täglichen Geschäft. Und somit gehört es zu den Verbandsaufgaben, die Unternehmen angemessen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Informationen und Aufsätze zu branchenrelevanten datenschutzrechtlichen Fragestellungen finden angeschlossene Unternehmen dementsprechend auf der Seite DATENSCHUTZ im bbi-Klub.