Der Mietvertrag - mehr als nur Kleingedrucktes
Die Grundlage eines jeden Mietverhältnisses sollte ein schriftlicher Mietvertrag sein. Ein solcher Mietvertrag für mobile Arbeitsmaschinen setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen: Der erste Teil beinhaltet auftragsspezifische Vereinbarungen, die sogenannten „Individualvereinbarungen“. Der zweite Teil besteht aus dem „Kleingedruckten“ – den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
Individualvereinbarungen betreffen Fragen wie:
- Welche Maschine wird an welchem Ort wie lange gemietet?
- Wird die Maschine im Ein- oder Mehrschichtbetrieb genutzt?
- Wie hoch ist der Mietpreis für die gemietete Maschine für genau diesen vereinbarten Einsatz?
- Wie hoch ist die Kaution, die der Kunde hinterlegen muss?
- Was kostet die Maschinenbruchversicherung bei welchem Selbstbehalt?
- Welche zusätzlichen Dienstleistungen werden durch den Kunden bestellt?
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden grundsätzliche Fragen geregelt:
- Welche allgemeinen Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?
- Was geschieht bei Lieferverzögerungen?
- Was geschieht, wenn die gelieferte Maschine Mängel aufweist?
- Welche Unterhaltspflichten hat der Mieter?
- Was geschieht, wenn die angemietete Maschine beim Einsatz vom Mieter beschädigt wird?
Wichtig ist eine ausgewogene Vertragsgrundlage!
Individuelle Vereinbarungen und AGB sind zusammen die juristische aber auch die organisatorische Grundlage für die reibungslose Abwicklung eines jeden Mietvorganges. Es nützt keiner der Vertragsparteien, wenn schon das Vertragsgerüst auf einem wackeligen Boden errichtet wird. Daher ist die Verwendung eines für beide Parteien passenden und ausgewogenen Mietvertrages dringend anzuraten.