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Der Mietvertrag - mehr als nur Kleingedrucktes

Die Grundlage eines jeden Mietverhältnisses sollte ein schriftlicher Mietvertrag sein. Ein solcher Mietvertrag für mobile Arbeitsmaschinen setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen: Der erste Teil beinhaltet auftragsspezifische Vereinbarungen, die sogenannten „Individualvereinbarungen“. Der zweite Teil besteht aus dem „Kleingedruckten“ – den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).


Individualvereinbarungen
betreffen Fragen wie:

  • Welche Maschine wird an welchem Ort wie lange gemietet?
  • Wird die Maschine im Ein- oder Mehrschichtbetrieb genutzt?
  • Wie hoch ist der Mietpreis für die gemietete Maschine für genau diesen vereinbarten Einsatz?
  • Wie hoch ist die Kaution, die der Kunde hinterlegen muss?
  • Was kostet die Maschinenbruchversicherung bei welchem Selbstbehalt?
  • Welche zusätzlichen Dienstleistungen werden durch den Kunden bestellt?


In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden grundsätzliche Fragen geregelt:

  • Welche allgemeinen Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?
  • Was geschieht bei Lieferverzögerungen?
  • Was geschieht, wenn die gelieferte Maschine Mängel aufweist?
  • Welche Unterhaltspflichten hat der Mieter?
  • Was geschieht, wenn die angemietete Maschine beim Einsatz vom Mieter beschädigt wird?


Wichtig ist eine ausgewogene Vertragsgrundlage!

Individuelle Vereinbarungen und AGB sind zusammen die juristische aber auch die organisatorische Grundlage für die reibungslose Abwicklung eines jeden Mietvorganges. Es nützt keiner der Vertragsparteien, wenn schon das Vertragsgerüst auf einem wackeligen Boden errichtet wird. Daher ist die Verwendung eines für beide Parteien passenden und ausgewogenen Mietvertrages dringend anzuraten.

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Der bbi-Mietvertrag

bbi-Mustermietvertrag - jetzt bestellen!Der bbi-Mietvertrag ist der Standardvertrag für die Vermietbranche. Erarbeitet von Vermietspezialisten, formuliert und kontrolliert von Fachjuristen, gewährleistet der Mietvertrag Rechtssicherheit und einen optimalen Organisationsablauf bei der Vermietung von mobilen Arbeitsmaschinen.

Die Verwendung der Formulare befreit den Anwender von juristischen und auch organisatorischen Problemen und macht den Kopf frei für das eigentliche Geschäft.

Für Mitgliedsunternehmen besteht im Bereich VERTRAGSRECHT des bbi-Klubs die Möglichkeit, den kompletten Mietvertrag kostenlos als PDF- oder als Word-Datei zum individuellen Gebrauch herunterzuladen. Außerdem liegt eine umfangreiche juristische Kommentierung des Vertrages vor.

 

bbi-Mietvertrag: Mengenstaffeln & Preise
Die bbi-Mietvertragsformulare werden in Blockform zu 25 Durchschreibesätzen geliefert. Die im Folgenden ausgewiesenen Preise verstehen sich je Block in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Porto und Verpackung. Der Versand erfolgt unverzüglich nach Eingang der Bestellung.

Die Mietverträge werden bestellt bei der SBI - Servicegesellschaft des Bundesverbandes der Baumaschinen-, Baugeräte- und Industriemaschinen-Firmen mbH, Adenauerallee 45, 53113 Bonn.

Es gelten folgende Mengenstaffen und Preise:

  Mengenstaffel         

 bbi-Mitglieder 

 Nicht-Mitglieder

  1-9 Blöcke         

12,50 Euro

18,00 Euro

  10-19 Blöcke        

11,00 Euro

16,50 Euro

  20 Blöcke         

9,50 Euro

15,00 Euro

 

 

Bestellung bbi-Mietvertrag

Für eine verbindliche Bestellung füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Wir senden Ihnen die gewünschten Mietverträge umgehend an die angegebene Adresse.

Was passiert mit Ihren hier eingegeben Daten? Alle Informationen dazu finden Sie HIER in unserer Datenschutzerklärung.

 

Bestellmenge
Kontaktdaten

Powered by ChronoForms - ChronoEngine.com

 

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H+ Hotel Bochum 

23.01. BBI-FACHTAGUNG BAUMASCHINEN
Leonardo Hotel Hamburg Stillhorn

11.02. BBI-FACHTAGUNG FLURFÖRDERZEUGE
NOVOTEL Nürnberg am Messezentrum

13.02. BBI-FACHTAGUNG FLURFÖRDERZEUGE
Willi Frenz GmbH Gütersloh

05.-06.03. BBI-FORUM ARBEITSBÜHNEN
Friedewald

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„Als professionelle Dienstleister für unsere Kunden brauchen wir auch einen professionellen Dienstleister auf Verbandsseite, der uns unterstützt. Der bbi ist so ein Partner: Egal, ob es um gesetzliche Regelungen, Branchendaten, Arbeitsschutzbestimmungen oder Lobbyarbeit geht – der bbi ist maximal serviceorientiert und steht seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. Genau wie auch wir unseren Kunden einen Mehrwert und echte Hilfestellung bieten. Insofern gibt es keinen passenderen Verband für einen Baumaschinenvermieter als den bbi und es vergeht kaum eine Woche, in der wir nicht in der einen oder anderen Form vom bbi profitieren.“

Geschäftsführer David Sengelmann und Peter Böttcher (v.l.)

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