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Top-Dienstleister:

GEFA VERSICHERUNGSDIENST GMBH
Eine Tochtergesellschaft der GEFA BANK GmbH

Im Bereich Versicherungen stellen wir Ihnen kompetente Dienstleister vor, die spezielle Angebote und Lösungen für unsere Branchen im Portfolio haben. Mit ihren Fachbeiträgen bringen sie uns wichtige Themen und Inhalte näher. Die aufgeführten Unternehmen unterstützen die Arbeit des Fachverbandes als fördernde Mitglieder.

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GEFA VERSICHERUNGSDIENST GMBH
Eine Tochtergesellschaft der GEFA BANK GmbH

Im Bereich Versicherungen stellen wir Ihnen kompetente Dienstleister vor, die spezielle Angebote und Lösungen für unsere Branchen im Portfolio haben. Mit ihren Fachbeiträgen bringen sie uns wichtige Themen und Inhalte näher. Die aufgeführten Unternehmen unterstützen die Arbeit des Fachverbandes als fördernde Mitglieder.

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GEFA VERSICHERUNGSDIENST GMBH

Eine Tochtergesellschaft der GEFA BANK GmbH

Robert Daum-Platz 1, 42117 Wuppertal
www.gefa-bank.de
Andreas Klingenberger
+49 202 382-899
+49 173 357 32 45
andreas.klingenberger@gefa.de


Schwerpunkte: Maschinenversicherung, Garantieverlängerung, Kfz-Versicherung

Fachbeitrag: Garantieverlängerung und Versicherungssteuer


Der Sachverhalt:
Das Thema „Versicherungssteuer“ bei Garantieverlängerung, welches sich aus dem Anwendungsschreiben zur "Versicherungssteuerpflicht von entgeltlichen Garantiezusagen" (BMF-Schreiben vom 11.05.2021: III C 3 - S 7163/19/10001 :001) ergibt, stellt die Hersteller. aber insbesondere die Händler seit dem 01.01.2023 vor steuerliche und administrative Herausforderungen. 

In dem vorgenannten Anwendungsschreiben heißt es, dass selbstständige, entgeltliche Garantiezusagen eine "Versicherungsleistung" darstellen und damit der Versicherungssteuer und nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Es handelt sich also um umsatzsteuerfreie Ausgangsleistungen, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Der Ausschluss des Vorsteuerabzugs gilt dann auch über die Dauer der Garantieverlängerung z. B. für Ersatzteile, die den entsprechenden entgeltlichen Garantieleistungen zugeordnet werden können.

Die Lösung:
Die GEFA Bank GmbH hat sich in den letzten Monaten dieser Thematik angenommen und mit der Versicherungswirtschaft ein Produkt entwickelt, welches die vorgenannten Herausforderungen löst. Hierbei tritt der Händler nicht als Vermittler einer Versicherungsleistung, sondern als Tippgeber auf. Das ist ein entscheidender Unterschied zu den Praktiken vergangener Jahre.

Das Prozedere:
Der vom Tippgeber (= Händler) auf elektronischem Weg an die GEFA BANK geleitete Hinweis auf den Endkunden führt in der Folge zu einem direkt zwischen dem Endkunden und dem Versicherer abgeschlossenen Garantieverlängerungsvertrag. Der Händler partizipiert unverändert im After Sale durch:
• steuerliche und administrative Erleichterungen
• die in dem Konzept sichergestellte Werkstattbindung,
• die Fakturierung seiner üblichen Verrechnungssätze sowie
• die Kundenbindung über die Dauer der Garantieverlängerung.

Die Leistungen:
Versicherbar sind - herstellerunabhängig - alle neuen Radlader, Bagger, Walzen, Gabelstapler, Schlepper und Ladegeräte unmittelbar vor oder nach Auslieferung, respektive Inbetriebnahme. 

Die maximale Haftungsdauer richtet sich nach der Objektkategorie und beträgt höchstens 60 Monate ab Inbetriebnahme. Alternativ gilt die Haftung für die vereinbarte Anzahl an Betriebsstunden, jedoch maximal für 6.000 Stunden. 

Erstattet werden die beim Händler üblichen Kosten für Arbeits- und Reisestunden, Fahrtkosten je km, Materialkosten, Transportkosten, Bergungskosten bis zu 10.000 EUR, Kosten für Mietgeräte ab dem 3. Tag, max. für einen Monat und/oder 10.000 EUR.


Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

GEFA Versicherungsdienst GmbH
Eine Tochtergesellschaft der GEFA BANK GmbH

Andreas Klingenberger
Tel: +49 202 382-899
Mobil: +49 173 357 32 45
E-Mail: andreas.klingenberger@gefa.de

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Robert Daum-Platz 1, 42117 Wuppertal
www.gefa-bank.de
Andreas Klingenberger
+49 202 382-899
+49 173 357 32 45
andreas.klingenberger@gefa.de


Schwerpunkte: Maschinenversicherung, Garantieverlängerung, Kfz-Versicherung

Fachbeitrag: Garantieverlängerung und Versicherungssteuer


Der Sachverhalt:
Das Thema „Versicherungssteuer“ bei Garantieverlängerung, welches sich aus dem Anwendungsschreiben zur "Versicherungssteuerpflicht von entgeltlichen Garantiezusagen" (BMF-Schreiben vom 11.05.2021: III C 3 - S 7163/19/10001 :001) ergibt, stellt die Hersteller. aber insbesondere die Händler seit dem 01.01.2023 vor steuerliche und administrative Herausforderungen. 

In dem vorgenannten Anwendungsschreiben heißt es, dass selbstständige, entgeltliche Garantiezusagen eine "Versicherungsleistung" darstellen und damit der Versicherungssteuer und nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Es handelt sich also um umsatzsteuerfreie Ausgangsleistungen, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Der Ausschluss des Vorsteuerabzugs gilt dann auch über die Dauer der Garantieverlängerung z. B. für Ersatzteile, die den entsprechenden entgeltlichen Garantieleistungen zugeordnet werden können.

Die Lösung:
Die GEFA Bank GmbH hat sich in den letzten Monaten dieser Thematik angenommen und mit der Versicherungswirtschaft ein Produkt entwickelt, welches die vorgenannten Herausforderungen löst. Hierbei tritt der Händler nicht als Vermittler einer Versicherungsleistung, sondern als Tippgeber auf. Das ist ein entscheidender Unterschied zu den Praktiken vergangener Jahre.

Das Prozedere:
Der vom Tippgeber (= Händler) auf elektronischem Weg an die GEFA BANK geleitete Hinweis auf den Endkunden führt in der Folge zu einem direkt zwischen dem Endkunden und dem Versicherer abgeschlossenen Garantieverlängerungsvertrag. Der Händler partizipiert unverändert im After Sale durch:
• steuerliche und administrative Erleichterungen
• die in dem Konzept sichergestellte Werkstattbindung,
• die Fakturierung seiner üblichen Verrechnungssätze sowie
• die Kundenbindung über die Dauer der Garantieverlängerung.

Die Leistungen:
Versicherbar sind - herstellerunabhängig - alle neuen Radlader, Bagger, Walzen, Gabelstapler, Schlepper und Ladegeräte unmittelbar vor oder nach Auslieferung, respektive Inbetriebnahme. 

Die maximale Haftungsdauer richtet sich nach der Objektkategorie und beträgt höchstens 60 Monate ab Inbetriebnahme. Alternativ gilt die Haftung für die vereinbarte Anzahl an Betriebsstunden, jedoch maximal für 6.000 Stunden. 

Erstattet werden die beim Händler üblichen Kosten für Arbeits- und Reisestunden, Fahrtkosten je km, Materialkosten, Transportkosten, Bergungskosten bis zu 10.000 EUR, Kosten für Mietgeräte ab dem 3. Tag, max. für einen Monat und/oder 10.000 EUR.


Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

GEFA Versicherungsdienst GmbH
Eine Tochtergesellschaft der GEFA BANK GmbH

Andreas Klingenberger
Tel: +49 202 382-899
Mobil: +49 173 357 32 45
E-Mail: andreas.klingenberger@gefa.de