+49 228 223469      Ihre Nachricht

 BBI-Klub Login / Logout
  0228 223469       Ihre Nachricht   
 BBI-Klub Login / Logout   

Top-Dienstleister:
MORNEWEG VERSICHERUNGSMAKLER

Im Bereich Versicherungen stellen wir Ihnen kompetente Dienstleister vor, die spezielle Angebote und Lösungen für unsere Branchen im Portfolio haben. Mit ihren Fachbeiträgen bringen sie uns wichtige Themen und Inhalte näher. Die aufgeführten Unternehmen unterstützen die Arbeit des Fachverbandes als fördernde Mitglieder.

This image for Image Layouts addon

MORNEWEG VERSICHERUNGSMAKLER GMBH

Im Bereich Versicherungen stellen wir Ihnen kompetente Dienstleister vor, die spezielle Angebote und Lösungen für unsere Branchen im Portfolio haben. Mit ihren Fachbeiträgen bringen sie uns wichtige Themen und Inhalte näher. Die aufgeführten Unternehmen unterstützen die Arbeit des Fachverbandes als fördernde Mitglieder.

Image

MORNEWEG VERSICHERUNGSMAKLER GmbH

Johann-Siegmund-Schuckert-Straße 2a, 34225 Baunatal
www.morneweg.info
Matthias Morneweg
+49 561 -  98 68 16 - 00
kontakt@morneweg.info


Schwerpunkt: Versicherungsspezialist für Arbeitsbühnen, Baumaschinen und Krane

 

Ver(un)sicherung beim Thema Selbstversicherer - 3 wichtige Tipps

Worauf Sie achten sollten und was wirklich wichtig ist, verrät Matthias Morneweg, Gesellschafter und Geschäftsführer von Morneweg Versicherungsmakler.

Ob ein Unternehmen richtig oder richtig gut versichert ist, zeigt sich oft leider erst im Schadenfall. Wenn sich dann herausstellt, dass der Vermieter oder Eigentümer von Arbeitsbühnen oder Baumaschinen einige tausend Euro weniger bekommt, als er von seiner eigenen Versicherung bekommen hätte, dann ist das gute Arbeitsverhältnis mit der großen Baufirma ganz schnell gestört.

Betrachtet man zunächst einmal die Sache aus Sicht des Mieters, zum Beispiel einer großen Baufirma, die viele Baumaschinen und Arbeitsbühnen fremd anmietet. Ihr Interesse ist es, die Versicherungskosten zu reduzieren und einen möglichst kostengünstigen Umsatzvertrag für die fremd angemieteten Maschinen oder Geräte zu vereinbaren.

Klingt vom Grundsatz her gut, oder? Aber was ist aus Sicht des Vermieters, wenn er eine Maschinen-Versicherung für seine Maschinen und Geräte nutzt, die speziell auf Vermieter zugeschnitten ist und neben den allgemeinen Bedingungen viele besondere Erweiterungen und Leistungsverbesserungen beinhaltet? Eine gute erweiterte Maschinen-Versicherung hat nicht selten 20, 30 oder sogar 40 besondere Klauseln, die den Versicherungsumfang erweitern und im Schadenfall dafür sorgen, dass er eine faire und sehr gute Entschädigung bekommt.

Und genau hier fängt das Problem an. Denn wie kann ein Vermieter von Arbeitsbühnen prüfen, ob der Mieter und damit Selbstversicherer ähnlich gute Leistungen in seiner Maschinen-Versicherung vereinbart hat? Und worauf sollte der Vermieter noch achten, bevor er einer Fremdversicherung durch den Mieter zustimmt?

Zunächst muss man wissen, dass eine Betriebs-Haftpflichtversicherung als Nachweis nicht ausreicht. Denn oft wird als Versicherungsnachweis eine Kopie von der Betriebs-Haftpflichtversicherung mit dem Hinweis übersandt, dass „Schäden an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitversichert sind“. Was jedoch hieraus zunächst nicht zu erkennen ist, sind die Ausschlüsse, welche dann im sogenannten Kleingedruckten zu finden sind.

Diese Ausschlüsse sind je nach Gesellschaft natürlich unterschiedlich. Einmal heißt es hier „ausgeschlossen sind zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge“ - hierzu zählen auch LKW- Arbeitsbühnen. Bei einer anderen Gesellschaft heißt es, „es sind nur kurzfristig angemietete Arbeitsmaschinen - bis zu vier Wochen - versichert“. Ein nächstes Mal steht im Kleingedruckten „Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die der Versicherungsnehmer von Vermietern, die dies gewerbsmäßig betreiben, geliehen gemietet oder gepachtet hat“.

Dies sind alles echte Beispiele von drei verschiedenen Versicherungsgesellschaften.

Zudem gibt es noch ein weiteres Problem, wenn die Deckung über eine Betriebshaftpflicht abgesichert werden soll. Eine Haftpflichtversicherung zahlt nur dann, wenn den Versicherungsnehmer ein Verschulden trifft.

Was ist zum Beispiel bei einem Diebstahl einer Maschine von der Baustelle? Wenn den Versicherungsnehmer - also den Mieter - kein Verschulden trifft, zahlt auch seine Betriebshaftpflicht keinen Schadenersatz.


Daher hier mein 1. Tipp:

Versicherungsbestätigungen über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung sind nicht ausreichend und sollten daher auch nicht akzeptiert werden.

Und was tun, wenn der Mieter eine Maschinen-Versicherung nachweist?
In diesem Fall sollte der Versicherungsumfang geprüft werden. Wie bereits erwähnt, gibt es große Unterschiede bei den Deckungsinhalten. So ist zum Beispiel bei Standardprodukten lediglich der Zeitwert im Totalschadenfall versichert.

Bei einer erweiterten guten Deckung wird nicht der Zeitwert, sondern bis zu 24 Monaten der Neuwert und danach mindestens der Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Unterschied hierbei kann schnell bei 5.000 - 25.000 € oder auch mehr liegen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Selbstbeteiligung insbesondere bei Schäden durch Diebstahl. In normalen Konzepten beträgt die Selbstbeteiligung bei Diebstahl 25 Prozent. Bei einem Wert der Maschine in Höhe von 200.000 € sind das 50.000 €. In guten Konzepten beträgt die Selbstbeteiligung lediglich 10 Prozent und ist, wenn es wirklich gut verhandelt ist, auf höchstens 10.000 € begrenzt. Das bedeutet, dass die Selbstbeteiligung bei dem eben genannten Beispiel lediglich 10.000 € statt 50.000 € beträgt, also ein Unterschied von 40.000 €.

Mein 2. Tipp:
Ohne Prüfung der Versicherungsbedingungen sollte man keine fremde Versicherung akzeptieren. Lassen Sie also die Versicherungsbedingungen von einem Fachmann oder Versicherungsspezialisten vergleichen und prüfen. In der Praxis ist ein Vergleich oft nicht so einfach möglich, da in den seltensten Fällen die kompletten Versicherungsbedingungen übersandt werden.

Um hier zu helfen, haben wir eine professionelle Versicherungsbestätigung entwickelt. Diese Versicherungsbestätigung sieht verbesserte Leistungen vor und verlangt auch eine geringere Selbstbeteiligung in Höhe von lediglich 10 Prozent bei Diebstahlschäden. Zudem wird hier noch bestätigt, dass die Maschinen-Versicherung aktuell Gültigkeit hat und die Beiträge laufend bezahlt wurden.

Diese Versicherungsbestätigung sorgt noch nicht für den gleichen Versicherungsumfang wie eine erweiterte Maschinen-Versicherung, sie hilft jedoch die Spreu vom Weizen zu trennen und führt oft dazu, dass der Mieter doch noch der Maschinen-Versicherung des Vermieters zustimmt, weil seine Maschinen-Versicherung die geforderten Leistung nicht erfüllen kann oder will.

In einigen wenigen Fällen, in denen diese Versicherungsbestätigung von der Versicherung oder einem Makler gegengezeichnet wird, kann der Vermieter zumindest sicher sein, dass er im Schadenfall eine faire Entschädigung bekommt und kann somit eine Entscheidung treffen, ob er eine fremde Maschinen-Versicherung akzeptiert oder nicht.


Mein 3. Tipp lautet:

Arbeiten Sie mit einer professionellen Versicherungsbestätigung, um mehr Sicherheit zu erlangen.

Image

MORNEWEG VERSICHERUNGSMAKLER GmbH

Johann-Siegmund-Schuckert-Straße 2a, 34225 Baunatal
www.morneweg.info
Matthias Morneweg
+49 561 -  98 68 16 - 00
kontakt@morneweg.info


Schwerpunkt: Versicherungsspezialist für Arbeitsbühnen, Baumaschinen und Krane

 

Ver(un)sicherung beim Thema Selbstversicherer - 3 wichtige Tipps

Worauf Sie achten sollten und was wirklich wichtig ist, verrät Matthias Morneweg, Gesellschafter und Geschäftsführer von Morneweg Versicherungsmakler.

Ob ein Unternehmen richtig oder richtig gut versichert ist, zeigt sich oft leider erst im Schadenfall. Wenn sich dann herausstellt, dass der Vermieter oder Eigentümer von Arbeitsbühnen oder Baumaschinen einige tausend Euro weniger bekommt, als er von seiner eigenen Versicherung bekommen hätte, dann ist das gute Arbeitsverhältnis mit der großen Baufirma ganz schnell gestört.

Betrachtet man zunächst einmal die Sache aus Sicht des Mieters, zum Beispiel einer großen Baufirma, die viele Baumaschinen und Arbeitsbühnen fremd anmietet. Ihr Interesse ist es, die Versicherungskosten zu reduzieren und einen möglichst kostengünstigen Umsatzvertrag für die fremd angemieteten Maschinen oder Geräte zu vereinbaren.

Klingt vom Grundsatz her gut, oder? Aber was ist aus Sicht des Vermieters, wenn er eine Maschinen-Versicherung für seine Maschinen und Geräte nutzt, die speziell auf Vermieter zugeschnitten ist und neben den allgemeinen Bedingungen viele besondere Erweiterungen und Leistungsverbesserungen beinhaltet? Eine gute erweiterte Maschinen-Versicherung hat nicht selten 20, 30 oder sogar 40 besondere Klauseln, die den Versicherungsumfang erweitern und im Schadenfall dafür sorgen, dass er eine faire und sehr gute Entschädigung bekommt.

Und genau hier fängt das Problem an. Denn wie kann ein Vermieter von Arbeitsbühnen prüfen, ob der Mieter und damit Selbstversicherer ähnlich gute Leistungen in seiner Maschinen-Versicherung vereinbart hat? Und worauf sollte der Vermieter noch achten, bevor er einer Fremdversicherung durch den Mieter zustimmt?

Zunächst muss man wissen, dass eine Betriebs-Haftpflichtversicherung als Nachweis nicht ausreicht. Denn oft wird als Versicherungsnachweis eine Kopie von der Betriebs-Haftpflichtversicherung mit dem Hinweis übersandt, dass „Schäden an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitversichert sind“. Was jedoch hieraus zunächst nicht zu erkennen ist, sind die Ausschlüsse, welche dann im sogenannten Kleingedruckten zu finden sind.

Diese Ausschlüsse sind je nach Gesellschaft natürlich unterschiedlich. Einmal heißt es hier „ausgeschlossen sind zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge“ - hierzu zählen auch LKW- Arbeitsbühnen. Bei einer anderen Gesellschaft heißt es, „es sind nur kurzfristig angemietete Arbeitsmaschinen - bis zu vier Wochen - versichert“. Ein nächstes Mal steht im Kleingedruckten „Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die der Versicherungsnehmer von Vermietern, die dies gewerbsmäßig betreiben, geliehen gemietet oder gepachtet hat“.

Dies sind alles echte Beispiele von drei verschiedenen Versicherungsgesellschaften.

Zudem gibt es noch ein weiteres Problem, wenn die Deckung über eine Betriebshaftpflicht abgesichert werden soll. Eine Haftpflichtversicherung zahlt nur dann, wenn den Versicherungsnehmer ein Verschulden trifft.

Was ist zum Beispiel bei einem Diebstahl einer Maschine von der Baustelle? Wenn den Versicherungsnehmer - also den Mieter - kein Verschulden trifft, zahlt auch seine Betriebshaftpflicht keinen Schadenersatz.


Daher hier mein 1. Tipp:

Versicherungsbestätigungen über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung sind nicht ausreichend und sollten daher auch nicht akzeptiert werden.

Und was tun, wenn der Mieter eine Maschinen-Versicherung nachweist?
In diesem Fall sollte der Versicherungsumfang geprüft werden. Wie bereits erwähnt, gibt es große Unterschiede bei den Deckungsinhalten. So ist zum Beispiel bei Standardprodukten lediglich der Zeitwert im Totalschadenfall versichert.

Bei einer erweiterten guten Deckung wird nicht der Zeitwert, sondern bis zu 24 Monaten der Neuwert und danach mindestens der Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Unterschied hierbei kann schnell bei 5.000 - 25.000 € oder auch mehr liegen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Selbstbeteiligung insbesondere bei Schäden durch Diebstahl. In normalen Konzepten beträgt die Selbstbeteiligung bei Diebstahl 25 Prozent. Bei einem Wert der Maschine in Höhe von 200.000 € sind das 50.000 €. In guten Konzepten beträgt die Selbstbeteiligung lediglich 10 Prozent und ist, wenn es wirklich gut verhandelt ist, auf höchstens 10.000 € begrenzt. Das bedeutet, dass die Selbstbeteiligung bei dem eben genannten Beispiel lediglich 10.000 € statt 50.000 € beträgt, also ein Unterschied von 40.000 €.

Mein 2. Tipp:
Ohne Prüfung der Versicherungsbedingungen sollte man keine fremde Versicherung akzeptieren. Lassen Sie also die Versicherungsbedingungen von einem Fachmann oder Versicherungsspezialisten vergleichen und prüfen. In der Praxis ist ein Vergleich oft nicht so einfach möglich, da in den seltensten Fällen die kompletten Versicherungsbedingungen übersandt werden.

Um hier zu helfen, haben wir eine professionelle Versicherungsbestätigung entwickelt. Diese Versicherungsbestätigung sieht verbesserte Leistungen vor und verlangt auch eine geringere Selbstbeteiligung in Höhe von lediglich 10 Prozent bei Diebstahlschäden. Zudem wird hier noch bestätigt, dass die Maschinen-Versicherung aktuell Gültigkeit hat und die Beiträge laufend bezahlt wurden.

Diese Versicherungsbestätigung sorgt noch nicht für den gleichen Versicherungsumfang wie eine erweiterte Maschinen-Versicherung, sie hilft jedoch die Spreu vom Weizen zu trennen und führt oft dazu, dass der Mieter doch noch der Maschinen-Versicherung des Vermieters zustimmt, weil seine Maschinen-Versicherung die geforderten Leistung nicht erfüllen kann oder will.

In einigen wenigen Fällen, in denen diese Versicherungsbestätigung von der Versicherung oder einem Makler gegengezeichnet wird, kann der Vermieter zumindest sicher sein, dass er im Schadenfall eine faire Entschädigung bekommt und kann somit eine Entscheidung treffen, ob er eine fremde Maschinen-Versicherung akzeptiert oder nicht.


Mein 3. Tipp lautet:

Arbeiten Sie mit einer professionellen Versicherungsbestätigung, um mehr Sicherheit zu erlangen.